KOVG: § 2 Abs 2 (Gesundheitsschädigung; Internierung durch britische Truppen auf Mauritius, fehlender unmittelbarer ursächlicher Zusammenhang mit militärischer Besetzung Österreichs)
VwGH 10. 12. 2009, 2009/09/0087
1. Nach stRsp des VwGH ist der Tatbestand des § 2 Abs 2 KOVG ein sehr umfassender, der Schädigungen verschiedener Art berücksichtigt. Die "Unmittelbarkeit" gem § 2 Abs 2 KOVG muss (aber) auch iS der zeitlichen Aufeinanderfolge von Ursache und Wirkung verstanden werden, sei es, dass die unter Besatzungszwang stehende Handlung selbst schon die Ursache der Gesundheitsschädigung ist, sei es, dass sie einen Zustand der latenten Gefahr einer Gesundheitsschädigung herbeiführt, deren Eintritt sich als zeitlich unmittelbare Folge des durch die Handlung unter Besatzungszwang und damit durch die militärische Besetzung Österr geschaffenen Zustandes darstellt. Handlungen von Besatzungsangehörigen, die weder eine Gesundheitsschädigung selbst noch auch den Zustand der Gefahr einer Gesundheitsschädigung herbeiführen, lassen sich nicht den durch die militärische Besetzung Österr geschaffenen Verhältnissen einordnen (VwGH 3. 10. 1958, 1092/55 = Slg 4768/A).