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VwGH 27. 1. 2010, 2009/04/0319 (Gewerberecht)

JudikaturVwGHZfV 2010/1106ZfV 2010, 691 Heft 4 v. 3.9.2010

GewO: § 111 Abs 2 Z 3 (Gastgewerbe; keine Gewerbeberechtigung für Verabreichung von Speisen in einfacher Art und den Ausschank von nichtalkoholischen Getränken und von Bier in handelsüblichen verschlossenen Gefäßen, wenn hiebei nicht mehr als acht Verabreichungsplätze [zum Genuss von Speisen und Getränken bestimmte Plätz] bereitgestellt werden; "Bereit-Halten" ausreichend)

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