FPG: § 60 Abs 2 Z 1 (Erlass eines Aufenthaltsverbotes; Voraussetzungen; bestimmte Tatsachen; bestimmte rechtskräftige Verurteilungen von einem inländischen Gericht)
§ 61 Abs 3 (Aufenthaltsverbot darf nicht erlassen werden, wenn dem Fremden vor Verwirklichung des maßgeblichen Sachverhaltes die Staatsbürgerschaft gem § 10 Abs 1 des StaatsbürgerschaftsG 1985 verliehen hätte werden können)