NAG: § 11 Abs 2 Z 4 (Voraussetzungen für Aufenthaltstitel; Aufenthalt darf nicht zu finanzieller Belastung einer Gebietskörperschaft führen)
§ 11 Abs 5 (Nachweis des Vorhandenseins der für einen Fremden notwendigen Unterhaltsmittel kann auch durch das Bestehen von Unterhaltsansprüchen erbracht werden)