DSG 2000: § 1 Abs 2 (Geheimhaltungsanspruch, Beschränkung, Zulässigkeit; Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes; strafgerichtliche Verurteilung nach verfassungswidriger Norm, Verurteilung Österreichs wegen der Verurteilung, Überwiegen der für die Löschung sprechenden Gesichtspunkte)
§ 1 Abs 3 (Rechte betreffend manuelle Dateien; Kopienakt keine manuelle Datei, fehlende Strukturierung; Vereinbarkeit mit Gemeinschaftsrecht)