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VwGH 17. 12. 2009, 2008/07/0037 (Bodenreform)

JudikaturVwGHZfV 2010/1033ZfV 2010, 655 Heft 4 v. 3.9.2010

Bgld FLG 1970: § 20 Abs 1 (Grundsätze der Abfindung im Zusammenlegungsverfahren)

§ 21 Abs 3 (Grundabfindungen haben aus Grundflächen zu bestehen, die - ua - bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung ohne erhebliche Änderung der Art und Einrichtung des Betriebes einen größeren oder zumindest gleichen Betriebserfolg erwarten lassen wie die alten Grundstücke)

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