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VwGH 17. 11. 2009, 2009/06/0166 (Berufliche Vertretungen und freie Berufe)

JudikaturVwGHZfV 2010/1031ZfV 2010, 653 Heft 4 v. 3.9.2010

ZiviltechnikerG: § 30 Abs 1 (Bezeichnungen Ziviltechniker, Architekt, Ingenieurkonsulent, Zivilingenieur, Verbot der Führung durch Personen, denen die entsprechende Befugnis nicht verliehen; Verwendung der Bezeichnung Architekturbüro durch einen Baumeister; keine Erfüllung des Tatbestands)

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