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VwGH 17. 11. 2009, 2008/06/0079 (Baurecht)

JudikaturVwGHZfV 2010/1023ZfV 2010, 649 Heft 4 v. 3.9.2010

Stmk BauG: § 26 Abs 1 (Bauverfahren, subjektive Rechte der Nachbarn; Übereinstimmung mit Flächenwidmungsplan, soweit Immissionsschutz, Abstände, Schallschutz; Einwand betreffend Geländeveränderung als Geltendmachung der ordnungsgemäßen Ableitung der Niederschlagswässer)

§ 65 Abs 1 (Sicherstellung der Entsorgung der Abwässer und Niederschlagswässer; Einwand allfälliger vom Bauvorhaben verursachter Hangrutschung)

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