Stmk BauG: § 26 Abs 1 (Bauverfahren, subjektive Rechte der Nachbarn; Übereinstimmung mit Flächenwidmungsplan, soweit Immissionsschutz, Abstände, Schallschutz; Einwand betreffend Geländeveränderung als Geltendmachung der ordnungsgemäßen Ableitung der Niederschlagswässer)
§ 65 Abs 1 (Sicherstellung der Entsorgung der Abwässer und Niederschlagswässer; Einwand allfälliger vom Bauvorhaben verursachter Hangrutschung)