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VwGH 21. 10. 2009, 2008/06/0042 (Baurecht)

JudikaturVwGHZfV 2010/1022ZfV 2010, 647 Heft 4 v. 3.9.2010

Tir BauO: § 25 Abs 3 (subjektive Rechte der Nachbarn; Fehlen eines ergänzenden Bebauungsplanes; Baufluchtlinien, die Baugrenzlinien, die Bauweise, die Bauhöhe, die Höchstgröße des Bauplatzes)

§ 55 Abs 1 (Ausnahmen von der Verpflichtung zur Erlassung von Bebauungsplänen)

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