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VwGH 23. 11. 2009, 2008/05/0259 (Baurecht)

JudikaturVwGHZfV 2010/1020ZfV 2010, 645 Heft 4 v. 3.9.2010

Wr BauO: § 72 (Baubeginn; wenn die erstinstanzliche Baubewilligung gegenüber dem Bauwerber und jenen Personen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, rechtskräftig ist, oder die Berufungsentscheidung gegenüber dem Bauwerber rechtskräftig; Rechtskraft der erstinstanzlichen Entscheidung nach ungenütztem Ablauf der Rechtsmittelfrist nach Zustellung an die genannten Personen oder Zurückziehung einer erhobenen Berufung)

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