Wr BauO: § 69 Abs 1 lit f (Abweichung von den Bebauungsvorschriften, Entscheidung des Bauausschusses; Anordnung einer Einhaltung von mindestens 35° Dachneigung, Bewilligung der Ausführung eines Flachdaches)
§ 69 Abs 8a (Bescheid eines Bauausschusses, nur mit Berufung gegen die Entscheidung über das Bauansuchen; Unterlassung der Bekämpfung des Bescheids des Bauausschusses in der Berufung; Entscheidung des Bauausschusses rechtskräftig)