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VwGH 23. 11. 2009, 2008/05/0094 (Baurecht)

JudikaturVwGHZfV 2010/1018ZfV 2010, 644 Heft 4 v. 3.9.2010

Wr BauO: § 69 Abs 1 lit f (Abweichung von den Bebauungsvorschriften, Entscheidung des Bauausschusses; Anordnung einer Einhaltung von mindestens 35° Dachneigung, Bewilligung der Ausführung eines Flachdaches)

§ 69 Abs 8a (Bescheid eines Bauausschusses, nur mit Berufung gegen die Entscheidung über das Bauansuchen; Unterlassung der Bekämpfung des Bescheids des Bauausschusses in der Berufung; Entscheidung des Bauausschusses rechtskräftig)

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