NAG: § 3 Abs 1 (sachliche Zuständigkeit, Landeshauptmann; Verordnungsermächtigung betreffend Ermächtigung der BezirksverwaltungsBeh, in seinem Namen zu entscheiden; Delegation, BezirksverwaltungsBeh entscheidet im eigenen Namen unter Ausschluss eines Rechtsmittels an den Landeshauptmann; verfassungskonforme Interpretation, in seinem Namen als nicht in seinem Namen zu lesen; kein zwischenbeh Mandat sondern Delegation; "für den Landeshauptmann" zeigt Ausschluss des Instanzenzuges an den Landeshauptmann; keine Bedenken im Hinblick auf mittel-