Verletzung (Verordnung)
VfGH 25. 6. 2009, V 23,24/09
Die Normierung einer Verpflichtung zur dauerhaften Kennzeichnung von Taxifahrzeugen durch einen Aufkleber mit der ausschließlichen Aufschrift "TAXI" in Salzburger Taxi-, Mietwagen- und Gästewagen-Betriebsordnung erschwert die Verwendung ein und desselben Fahrzeuges einmal als Taxi und einmal als Mietwagen unangemessen.