VStG: § 6 (Rechtfertigungsgrund; hier: strafbares Verhalten wurde im Rahmen einer Spontanversammlung gesetzt)
StGG Art 12 (Recht, sich zu versammeln und Vereine zu bilden)
MRK: Art 11 Abs 1 (Recht, sich friedlich zu versammeln)
VStG: § 6 (Rechtfertigungsgrund; hier: strafbares Verhalten wurde im Rahmen einer Spontanversammlung gesetzt)
StGG Art 12 (Recht, sich zu versammeln und Vereine zu bilden)
MRK: Art 11 Abs 1 (Recht, sich friedlich zu versammeln)