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VwGH 16. 9. 2009, 2007/05/0252, 0253 (Veranstaltungswesen)

JudikaturVerwaltungsgerichtshofZfV 2010/870ZfV 2010, 544 Heft 3 v. 5.8.2010

Sbg VeranstaltungsG: § 21 Abs 1 lit b (Verbot des Aufstellens und des Betriebs von Geldspielapparaten)

§ 21 Abs 2 (Geldspielapparat, Begriff; Spielen um vermögenswerte Gewinne oder Verlust, unabhängig davon, ob Entscheidung über Gewinn vom Zufall abhängt oder vom Spieler beeinflusst werden kann; ausschlaggebend die Auslösung der Spielfunktion durch die Zurverfügungstellung eines Geldbetrags)

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