NÖ StrG 1999: § 12 (Errichtung einer Straße, Bewilligungsverfahren; kein subjektives Recht der Nachbarn als Parteien auf Durchführung des Verfahrens)
§ 13 Abs 1 Z 3 (ebenso, Parteistellung der Nachbarn; subjektive Rechte; Anspruch, dass keine Bewilligung entgegen dem Gesetz erteilt wird, nicht aber auf Durchführung eines Verfahrens)