StVO § 82 Abs 1 (Benützung der Straße zu verkehrsfremden Zwecken; Bewilligungspflicht; Bewilligungsverfahren; Einholung eines verkehrstechnischen Gutachtens)
§ 82 Abs 5 (ebenso; Voraussetzungen der Bewilligung; keine wesentliche Beeinträchtigung von Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs)