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VwGH 15. 12. 2008, 2007/10/0109 (Sozialhilfe)

JudikaturVerwaltungsgerichtshofZfV 2010/823ZfV 2010, 521 Heft 3 v. 5.8.2010

Tir GrundsicherungsG 2006: § 11 Abs 1 (Ersatz der Kosten der Grundsicherung durch die gesetzlich Unterhaltspflichtigen; Mutter für ihren Sohn)

§ 11 Abs 2 (ebenso; Bedachtnahme auf ihre wirtschaftlichen Verhältnisse und sonstigen Unterhaltspflichten)

ABGB: § 140 Abs 1 (Unterhaltspflicht der Eltern; Wiederaufleben nach Wegfall der Selbsterhaltungsfähigkeit des Kindes, längerfristige Unmöglichkeit der Berufsausübung, Unvermittelbarkeit wegen Vorstrafe; Bemessung des Kindesunterhaltes, "Prozentmethode" für den Fall durchschnittlicher Verhältnisse; Bemessung darf nicht zum Verlust der Selbsterhaltungsfähigkeit der Eltern führen und die Unterhaltspflicht eines anderen Kindes ihnen gegenüber auslösen)

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