MarkSchG: § 4 Abs 1 Z 3 (Registrierung, Ausschlussgründe; Zeichen ohne Unterscheidungskraft; Wortmarke "DIE LANGE NACHT DER FORSCHUNG"; Hinweis auf Veranstaltungen bis in die Nacht ohne Zuordnung zu bestimmtem Unternehmen)
VwGH 6. 10. 2009, 2006/04/0124