7. ZPEMRK: Art 4 (Verbot der Doppelbestrafung; rechtskräftige gerichtliche Entscheidung; Unterlassung der Anklageerhebung, kein Hindernis für Verfolgung durch Verwaltungsbehörde)
7. ZPEMRK: Art 4 (Verbot der Doppelbestrafung; rechtskräftige gerichtliche Entscheidung; Unterlassung der Anklageerhebung, kein Hindernis für Verfolgung durch Verwaltungsbehörde)