V der Bundesregierung über die Allgemeinen Dienstvorschriften für das Bundesheer: § 9 Abs 1 (Verpflichtung des Untergebenen, seinem Vorgesetzten alle militärisch bedeutsamen Tatsachen und sonstigen für den Dienst wichtigen Vorfälle, Nachrichten und Vorhaben unaufgefordert zu melden; hier: Informationen betreffend Misshandlungsvorwürfe)
HDG 2002: § 2 Abs 1 (Pflichtverletzungen)