Sbg BauPolG 1997: § 3 Abs 3 (Bauanzeige; nur Ansuchen um Ausnahme von solchen baurechtlichen Vorschriften verbunden werden, die keine subjektiv-öffentlichen Rechte einräumen; ansonst ist Bauansuchen zu stellen)
§ 3 Abs 4 (Bauanzeige über bewilligungspflichtige Maßnahme; Vorgehen nach § 13 Abs 3 AVG)