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VwGH 16. 9. 2009, 2008/05/0246 (Baurecht)

JudikaturVerwaltungsgerichtshofZfV 2010/697ZfV 2010, 460 Heft 3 v. 5.8.2010

Oö ROG: § 22 Abs 1 (Wohngebiete; für Wohngebäude, die dauerndem Wohnbedarf dienen, andere Bauten, wenn sie wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Bedürfnissen vorwiegend der Bewohner dienen, keine erheblichen Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Bewohner; Büros und Kanzleien, Begriff; allgemeiner Sprachgebrauch; allenfalls auch Gewerbebetrieb, in dem vorwiegend administrative Tätigkeiten verrichtet; Immobiliengeschäft)

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