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VwGH 16. 9. 2009, 2007/05/0114 (Baurecht)

JudikaturVerwaltungsgerichtshofZfV 2010/687ZfV 2010, 454 Heft 3 v. 5.8.2010

OÖ BauO: § 31 Abs 1 (Baubewilligungsverfahren, Nachbarn)

OÖ BauTG: § 2 Z 19 (Garage, Begriff)

§ 2 Z 25 lit und c (Erdgeschoß, Kellergeschoß, Begriff; erstes oder einziges Geschoß, bei dem die Fußbodenunterkante allseits mindestens 15 cm über dem angrenzenden künftigen Gelände liegt; zur Gänze oder in Teilen - etwa bei Hanglage - in das künftige angrenzende Gelände reichend)

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