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VwGH 16. 9. 2009, 2006/05/0189 (Baurecht)

JudikaturVerwaltungsgerichtshofZfV 2010/683ZfV 2010, 451 Heft 3 v. 5.8.2010

NÖ BauO: § 54 (Bauwerke im ungeregelten Baulandbereich; keine auffallende Abweichung in der Anordnung auf dem Grundstück von den an allgemein zugänglichen Orten sichtbaren Bauwerken, keine Beeinträchtigung des Lichteinfalls unter 45 % auf Hauptfenster zulässiger Gebäude auf den Nachbargrundstücken; Ausnahmen zur Wahrung des Charakters der Bebauung; bestehendes Gebäude auf Nachbargrundstück, Einbeziehung möglicher Um- oder Zubauten in die Beurteilung, ob Lichteinfall auf zulässige Gebäude beeinträchtigt)

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