NÖ BauO: § 22 Abs 1 (Bauverfahren; Entfall der Bauverhandlung, wenn Vorprüfung ergibt, dass keine Rechte nach § 6 Abs 2 und 3 berührt sind; Erlöschen der Parteistellung, wenn keines der Rechte binnen vier Wochen nach Baubeginn geltend gemacht wird, Mitteilung des Entfalls 14 Tage vor Erteilung der Baubewilligung an die Nachbarn; Unterlassung der Mitteilung, kein Verlust der Parteistellung)