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VwGH 11. 11. 2009, 2009/04/0223 (Auskunftspflicht)

JudikaturVerwaltungsgerichtshofZfV 2010/678ZfV 2010, 448 Heft 3 v. 5.8.2010

B-VG: Art 20 Abs 3 (Amtsverschwiegenheit; Geheimhaltung im Interesse der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit, der umfassenden Landesverteidigung, der auswärtigen Beziehungen, im wirtschaftlichen Interesse einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, zur Vorbereitung einer Entscheidung oder im überwiegenden Interesse der Parteien geboten)

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