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VfGH 24. 2. 2009, B 1987/07 (Menschenrechtskonvention, Artikel 6)

JudikaturVerfassungsgerichtshofZfV 2010/581ZfV 2010, 360 Heft 2 v. 5.5.2010

Verletzung

VfGH 24. 2. 2009, B 1987/07

Verletzung der bf Salzburger GKK im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Unparteilichkeit der Mitglieder des ihren Fall entscheidenden Tribunals iS des Art 6 EMRK durch Mitwirkung eines Angehörigen des Vertretungsorgans einer der beiden Verfahrensparteien in der Bundesschiedskommission als Berufungsbehörde.

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