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VwGH 15. 9. 2009, 2008/11/0087 (Militärwesen)

JudikaturVerwaltungsgerichtshofZfV 2010/458ZfV 2010, 309 Heft 2 v. 5.5.2010

WehrG 2001: § 26 Abs 1 Z 2 (Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung eines Präsenzdienstes auf Antrag, wenn und solange es besonders rücksichtswürdige wirtschaftliche oder familiäre Interessen erfordern; hier: Sonderstellung des Beschwerdeführers im Familienbetrieb reicht nicht aus für Befreiung)

VwGH 15. 9. 2009, 2008/11/0087

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