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VwGH 15. 9. 2009, 2005/06/0174 (Baurecht)

JudikaturVerwaltungsgerichtshofZfV 2010/335ZfV 2010, 249 Heft 2 v. 5.5.2010

Tiroler BauO 2001: § 45 (Werbeeinrichtungen; erhebliche Beeinträchtigung des Ortsbildes; schlüssiges und nachvollziehbares Gutachten des Amtssachverständigen, nicht durch ein gleichwertiges Gutachten bekämpftes; unvollständiges Bauansuchen, Verbesserungsauftrag; Entscheidungsfrist von zwei Monaten, eingehalten)

VwGH 15. 9. 2009, 2005/06/0174

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