BDG 1979 § 123 Abs 1 (Einleitungsbeschluss, Umgrenzungsfunktion, Konkretisierung nach Tatzeit, Tatort und Tatumstände)
GZ 64/10-BK/09 vom 15. 7. 2009
Der angef B genügt nicht dem Bestimmtheitserfordernis eines EinleitungsBeschl. Sein Spruch, durch welchen dem Konkretisierungsgebot Rechnung zu tragen wäre, beschränkt sich auf die zu abstrakte und vieldeutige Aussage, der BW habe zu seinen Schülerinnen keine "herkömmliche Beziehung" zwischen Lehrern und Schülerinnen gepflogen. Aber auch die Begründung lässt eine Konkretisierung vermissen: So fehlen insb jegliche Hinweise auf den Tatzeitraum, den Tatort und die Person der Schülerinnen, die Opfer der dem BW im Verdachtsbereich angelasteten Übergriffe geworden sein sollen.