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GZ 55/11-BK/09 vom 23. 9. 2009 (DISZIPLINARRECHT)

BerufungskommissionDISZIPLINARRECHTZfV 2009/2004ZfV 2009, 1054 Heft 6 v. 11.1.2010

BDG 1979 § 124 Abs 3 (Verhandlungsbeschluss, Bekanntgabe der Zusammensetzung des Senates, Ablehnungsrecht, notwendige Verknüpfung mit Ausschreibung der mündlichen Verhandlung, neuer Senat)

GZ 55/11-BK/09 vom 23. 9. 2009

Das Recht auf Ablehnung von Senatsmitgliedern ist mit einer in Aussicht genommenen (ausgeschriebenen) mündlichen Verhandlung nach dem Wortlaut und Sinn des § 124 BDG verknüpft.

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