BundesvergabeG 2006: § 29 Abs 2 Z 2 (Lieferaufträge, Vergabe im Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung; Auftragsausführung aus technischen oder künstlerischen Gründen oder aufgrund des Schutzes von Ausschließlichkeitsrechten nur durch einen bestimmten Unternehmer möglich; ausreichende Bestimmtheit; Umsetzung von Gemeinschaftsrecht)
Vergabe-RL: Art 31 Z 1 lit b (ebenso)