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VwGH 26. 3. 2009, 2005/07/0038 (Wasserrecht)

JudikaturWASSERRECHTZfV 2009/1949ZfV 2009, 1027 Heft 6 v. 11.1.2010

WRG 1959 § 22 Abs 1 (bei nicht ortsfesten Wasserbenutzungsanlagen ist die Bewilligung auf die Person des Wasserberechtigten beschränkt; bei allen anderen Wasserbenutzungsrechten ist Wasserberechtigter der jeweilige Eigentümer der Betriebsanlage oder Liegenschaft, mit der diese Rechte verbunden sind; Wasserbenutzungsrechte sind kein Gegenstand grundbücherlicher Eintragung; es kommt auf inhaltlichen Zusammenhang zwischen Wasserbenutzungsrecht und einer Liegenschaft an, der sich aus dem Bewilligungsbescheid ergeben muss)

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