TKG 2003 § 25 Abs 1 (Allgemeine Geschäftsbedingungen; Verpflichtung der Betreiber von Kommunikationsnetzen oder -diensten, die AGB der Regulierungsbehörde anzuzeigen und kundzumachen)
TKG 2003 § 25 Abs 1 (Allgemeine Geschäftsbedingungen; Verpflichtung der Betreiber von Kommunikationsnetzen oder -diensten, die AGB der Regulierungsbehörde anzuzeigen und kundzumachen)