Rahmen-RL 2002/21/EG : Art 4 Abs 1 (Recht der "betroffenen" Nutzer und Anbieter auf wirksamen Rechtsschutz gegen die Entscheidung der Regulierungsbehörde; Begriff der "betroffenen" Partei umfasst in einem Marktanalyseverfahren auch die Wettbewerber)
Rahmen-RL 2002/21/EG : Art 4 Abs 1 (Recht der "betroffenen" Nutzer und Anbieter auf wirksamen Rechtsschutz gegen die Entscheidung der Regulierungsbehörde; Begriff der "betroffenen" Partei umfasst in einem Marktanalyseverfahren auch die Wettbewerber)