FPG § 65 (Aufhebung eines Aufenthaltsverbots)
§ 86 Abs 1 (Sonderbestimmung für begünstigte Drittstaatsangehörige; gegenwärtige und erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit; schwere gewerbsmäßige Diebstähle durch Einbruch; rasche Rückfälle nach empfindlicher Haftstrafe)