FPG § 113 Abs 1 (Kostenersatz für die Vollziehung der Schubhaft)
FPG-DV: § 10 Abs 1 Z 3 (Kostenersatzpflicht des Schubhäftlings für die medizinische Versorgung während der Schubhaft; keine Bekämpfung der Kostenvorschreibung mit Argumenten gegen die Rechtmäßigkeit der Schubhaft; kein Kostenersatz für Zeiträume, für die der UVS die Rechtswidrigkeit der Schubhaft festgestellt hat)