PG 1965 idF BGBl I 2003/130: § 53 Abs 2 lit l (Ruhegenussvordienstzeiten; anzurechnen ist die Zeit einer die Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung nach dem ASVG begründenden Beschäftigung; damit werden Zeiten des Bestandes eines die Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung nach dem ASVG begründenden Beschäftigungsverhältnisses umschrieben, nicht die Zeiten des Bestehens einer Versicherungspflicht)
VwGH 13. 3. 2009, 2008/12/0088