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VwGH 10. 3. 2009, 2008/12/0070 (Dienstrecht)

JudikaturDIENSTRECHTZfV 2009/1758ZfV 2009, 949 Heft 6 v. 11.1.2010

Dienstpragmatik der NÖ Landesbeamten 1972: § 26 Abs 3 idF LBGl 2200-30 (der Beamte kann, wenn es im Interesse des Dienstes notwendig ist, versetzt, zugeteilt oder nach Maßgabe seiner Eignung vorübergehend auch in einem anderen Dienstzweig verwendet werden; Personalmaßnahmen sind in Form eines Dienstauftrages vorzunehmen; Rückwirkungsanordnung einer durch bloße Dienstanweisung gesetzten Personalmaßnahme ist unwirksam; hier: Abberufung ohne gleichzeitige Neuzuweisung einer Verwendung)

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