PG 1965 § 10 (Emeritierungsbezug für emeritierten Universitätsprofessor)
AVG § 56 (Feststellungsbescheid; rechtliches Interesse; Feststellungsbescheid muss Recht oder Rechtsverhältnis für die Zukunft klarstellen; hier: Zulässigkeit eines Feststellungsbescheides hinsichtlich der Bemessung des zukünftigen Emeritierungs-/Ruhebezuges verneint)