GehG § 20c (Jubiläumszuwendung aus Anlass der Vollendung einer Dienstzeit von 40 Jahren ist auch dann möglich, wenn der Beamte nicht in den Genuss einer Jubiläumszuwendung aus Anlass der Vollendung einer Dienstzeit von 25 Jahren gelangte)
VwGH 10. 3. 2009, 2008/12/0006