BDG 1979: § 207 Abs 1 idF BGBl I 1997/61 (der Besetzung einer freien Planstelle für eine leitende Funktion hat ein Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahren voranzugehen; alle Bewerber um die ausgeschriebene Leiterstelle bilden Verwaltungsverfahrensgemeinschaft)