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VwGH 13. 3. 2009, 2005/12/0273 (Dienstrecht)

JudikaturDIENSTRECHTZfV 2009/1743ZfV 2009, 939 Heft 6 v. 11.1.2010

BDG 1979: § 14 Abs 1 idF BGBl 1995/820 (der Beamte ist von Amts wegen oder auf seinen Antrag in den Ruhestand zu versetzen, wenn er dauernd dienstunfähig ist)

§ 14 Abs 3 (Dienstunfähigkeit; Voraussetzungen; dass Besserungsmöglichkeit nicht ausgeschlossen werden kann, reicht nicht aus, die dauernde Dienstunfähigkeit auszuschließen)

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