Oö AbwasserentsorgungsG 2001: § 1 Abs 1 (Ziele und Grundsätze; Entsorgung von häuslichen und betrieblichen Abwässern sowie von Niederschlagswässern)
§ 2 Abs 1 Z 1 (Abwasser, Begriff)
§ 2 Abs 1 Z 2 (häusliches Abwasser, Begriff; Abwasser aus Küchen, Waschküchen, Waschräumen, Sanitärräumen und ähnlich genutzten Räumen)