AZG idF BGBl I 1999/88: § 8 Abs 1 (Vor- oder Abschlussarbeiten; Inventurarbeiten zählen nicht dazu)
§ 9 Abs 1 (Höchstgrenzen der Arbeitszeit)
§ 9 Abs 2 (zulässige Überschreitung der Tagesarbeitszeit)
AZG idF BGBl I 1999/88: § 8 Abs 1 (Vor- oder Abschlussarbeiten; Inventurarbeiten zählen nicht dazu)
§ 9 Abs 1 (Höchstgrenzen der Arbeitszeit)
§ 9 Abs 2 (zulässige Überschreitung der Tagesarbeitszeit)