AuslBG § 18 Abs 1 (betriebsentsandte Ausländer, Beschäftigung, Bewilligungspflicht)
§ 28 Abs 1 Z 1 lit b (Strafbestimmung, Inanspruchnahme von Arbeitsleistungen betriebsentsandter Ausländer; Abstellen auf Sphäre der Leistungserbringung; bloßes Abladen von gelieferten Fenstern und Türen samt Verbringung an den Ort ihres Einbaus zum Zweck der Überprüfung der Vollständigkeit und Ordnungsgemäßheit der Lieferung)