AsylG 2005 § 3 (Status des Asylberechtigten, Flüchtlingsbegriff, begründete Furcht vor Verfolgung, politische Aktivitäten in Armenien, zeitlicher Konnex zwischen fluchtauslösenden Ereignissen und Flucht, keiner, vierjähriger unbehelligter weiterer Aufenthalt im Herkunftsstaat)
§ 8 Abs 1 (Status des subsidiär Schutzberechtigten)