AsylG 1997 § 7 (Asyl aufgrund Asylantrages, Flüchtlingsbegriff, begründete Furcht vor Verfolgung; Durchschlagen der Verfolgung, Reflexverfolgung für Familienangehörige, keine, zehnjähriger unbehelligter Aufenthalt vor Ausreise)
§ 8 (Non refoulement-Prüfung, Prüfung der Gründe des § 57 Abs 1 und Abs 2 FrG)